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o. J. o. T. o. O.

(Nach 1316 August 7, Wahl Joh.'s XXII.)

H(einrich, Bischof von Breslau) schreibt dem Papste (Johann XXII): Als er auf Befehl des früheren Papstes Clemens V. vor die römische Kurie erfordert worden, hätte zur Zeit seiner Suspension der Kardinallegat Gentilis ihn und seine Breslauer Kirche mit der Verleihung verschiedener, zu seiner (des Bischofs) Kollatur gehörenden geistlichen Benefizien sehr beschwert, so seine Kathedralkirche in 7 oder 8 Fällen, noch mehr die Kollegiatkirchen in der Stadt und der Diöcese Breslau, um von den Pfarren ganz zu schweigen. Nach seiner Rückkehr habe er alle zur Vorlegung ihrer Provisionen citirt. Als darauf eins der beiden Benefizien bei S. Egidien zu Breslau durch den Tod des auch vom Legaten Gentilis providirten Klerikers . . . erledigt wurde und Niemand seinen rechtlichen Anspruch darauf nachwies, hätte er es seinem Kaplan . . und nach dessen späterer Resignation seinem Kleriker . . gegeben. Jetzt beanspruche nun eines der Benefizien, ein Kleriker . . aus der Diöcese Gran, mit der Behauptung, die Praebende sei ihm vom Legaten verliehen worden. Diese Provision sei aber nach des Legaten Abberufung geschehen, und wäre dies auch nicht der Fall, so könnte es doch nicht die Absicht des Papstes gewesen sein, ihm auf so viele Jahre die Kollation seiner Benefizien zu entziehen. Auch hätte der Kleriker bei der Citation sich nicht gemeldet. Obgleich daher die Appellation nichtig sei, gäbe er ihm doch die apostolos reverenciales.

Aus dem Formelbuch des Arnold von Protzan abgedr. von Wattenbach, Cod. dipl. Siles. V, 211.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.